KATHARINA HÖHNK - LEKTORAT - REDAKTION - PROJEKTMANAGEMENT

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Auftraggebern von Auftragnehmerin Katharina Höhnk.

2. Die Bedingungen gelten als angenommen mit der Bestätigung des Auftrages.

3. Abweichende Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer.

Vertragsschluss, Widerruf

4. Der Auftraggeber kann den Auftrag schriftlich, fernmündlich oder elektronisch erteilen. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftragstext als E-Mail-Attachment oder auf einem Datenträger (CD-ROM, USB-Stick) übergeben wurde und der Eingang per E-Mail bestätigt wurde.

5. Der Auftraggeber hat bis zum Zeitpunkt der E-Mail-Bestätigung ein Widerrufsrecht.

Angebote und Preise

6. Die Angebote sind freibleibend. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise oder eine gesonderte Vereinbarung.

Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer. (Ausnahme: Für 2009 liegt eine Umsatzsteuerbefreiung aufgrund der „Kleinunternehmerregelung“ vor.)
Die Stundenhonorare werden anteilig pro angefangenen 30 Minuten in Rechnung gestellt. Pro Auftrag gilt ein Mindestauftragswert von EUR 50,–.
Storniert der Auftraggeber nach Auftragserteilung aus nicht von dem Auftragnehmer zu verantwortenden Gründen seinen Auftrag, ist er berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen sowie ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Ein Ausfallhonorar entfällt, wenn der Auftraggeber einen gleichwertigen Ersatzauftrag für den Ausfallzeitraum erteilt.

Auftragsabwicklung

10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich folgende Angaben mit Auftragserteilung gegenüber Katharina Höhnk abzugeben:

(a) den Verwendungszweck des Textes,

(b) die Verwendung einer bestimmten Terminologie (ggf. Übergabe der erforderlichen Unterlagen, insbesondere bei juristischen Texten),

(c) die Verwendung besonderer Schreibweisen, die vom Duden | Neue deutsche Rechtschreibung abweichen,

(d) die Verwendung des Überarbeitungsmodus von MS Word oder Apple Pages und weitere Informationen, die für die Leistungserbringung benötigt oder anfragt werden.

11. Kommt der Auftraggeber den in Nr.10 genannten Mitwirkungspflichten nicht nach, kann er nach Auftragsausführung seinen Wünschen nicht entsprechende Auftragsausführung nicht geltend machen. Erfüllt der Auftraggeber seine in Nr.10 genannten Mitwirkungspflichten verspätet, d.h. nach der Auftragserteilung, so verlängert sich der vereinbarte Termin der Fertigstellung um den Zeitraum der verspäteten Mitwirkungspflicht.

Fertigstellung, Versand

12. Das bearbeitete Dokument wird dem Auftraggeber auf elektronischem Weg als Dateianhang per E-Mail, auf dem Postweg per USB-Stick oder CD-ROM inkl. Ausdruck zugesandt. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

13. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn das bearbeitete Dokument an den Auftraggeber nachweisbar abgeschickt wurde. Wird die Zustellung durch die Deutsche Post AG nicht am Tag nach der Einlieferung ausgeführt, so trägt der Auftraggeber das Risiko.

14. Bei zu vertretenen Leistungsverzug des Auftragsnehmers ist der Auftraggeber – nach dem Setzen und unerfüllten Verstreichen einer angemessenen Nachfrist – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Damit verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche Nutzungsrechte an den bereits erbrachten Leistungen.

15. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Erkrankung, Unfall vom Auftragnehmer und betreuungspflichtigen Personen) entbinden den Auftragnehmer für die Zeit der Störung von den Vertragsverpflichtungen. Dies gilt auch für Verzögerungen, die der Auftraggeber verursacht hat (z.B. verspätete Bereitstellung von Informationen und Unterlagen).

Haftung für Mängel

16. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Aufträge mit größter Sorgfalt auszuführen und die vereinbarten Leistungen pünktlich und zuverlässig abzuliefern.

17. Der Auftragnehmer haftet nur für Fehler, die durch nachweislichen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, insgesamt nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

18. Der Auftragnehmer ist bei der Bearbeitung von durch den Auftraggeber bereitgestellten Texten nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich.

19. Änderungen am sprachlichen Ausdruck sind subjektiver Natur, daher sind diese lediglich als Vorschläge zu sehen und Reklamationen ausgeschlossen.

20. Der Auftraggeber kann innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Lieferung der Leistung auf evtl. vorhandene Mängel hinweisen und zwar mit genauer Angabe der beanstandeten Textstellen und eingehender Begründung. An den übermittelten Texten darf bis dahin nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt.

21. Erfolgt innerhalb der in Nr. 20 genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt die Leistung als abgenommen.

22. Mit der Abnahme, spätestens nach Ablauf der Beanstandungsfrist, trägt der Auftraggeber das ausschließliche Risiko für die Korrektheit der Arbeiten.

23. Sind Mängel vorhanden, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer eine angemessenen Nachfrist zur Nachbesserung einzuräumen. Kann die Nachbesserung nicht erbracht werden, ist der Auftraggeber berechtigt, das vereinbarte Honorar angemessen zu mindern.

Vertraulichkeit

24. Der Auftragnehmer sichert Vertraulichkeit zu. Die Vertraulichkeit bezieht sich sowohl auf die Person des Auftraggebers als auch auf Informationen, die durch den Auftrag bekannt werden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus bestehen.

Rechnung

25. Die Rechnung wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Fertigstellung des Auftrages schriftlich zugestellt.

26. Die Beträge sind mit Zustellung fällig. Etwaige Bankgebühren trägt der Auftraggeber.

Bei Auftragsvolumen ab 700 Euro netto werden mit Auftragserteilung 30% der Auftragssumme fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, je postalischem Mahnschreiben eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 5 sowie ab dem 30. Tag nach Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1 Satz 1 BGB) zu berechnen.

Urhebernennung

29. Der Auftragnehmer ist entsprechend des Urhebergesetzes als Urheber zu nennen.

30. Der Auftraggeber sendet einen Veröffentlichungsnachweis.

Schlussbestimmungen

31. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

32. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

33. Sollte eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

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